AGBs

Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.
Für alle Leistungen des Aura Tattoo Studios an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

1 Allgemein:

1.1 Wir tätowieren Kunden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

1.2 Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.

1.3 Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.

2. Geschäft Öffnungszeiten:
2.1 Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: nach Vereinbarung

2.2 Termine sind im Voraus zu vereinbaren

3. Pflichten des Aura Tattoo Studios:

3.1 Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor und nach dem Tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken des Tätowieren informiert

3.2 Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren benutzen wir nur Tattoo – Farben gemäß der RAPEX-Liste.

4. Pflichten des Kunden:

4.1 24 Stunden vor dem Tätowier Termin sollte der Kunde keinen Energy-Getränke, Kaffee oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten
könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.

4.2 Wir tätowieren keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.

4.3 Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tattoo Termin keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwirkungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.

4.4 Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowier Vorgang vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.

4.5 Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, Aura Tattoo über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich Aura Tattoo das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.

4.6 Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.

4.7 Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden.

4.8 Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von Aura Tattoo kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist. 

5. Preise:

5.1 Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.

5.2 Eine Tattoo Nachstechen ist kostenlos, wenn sie bis zu 6 Monaten durchgeführt wird.

5.3 Der Mindest Tattoo Wert belauft sich auf € 100.-, Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar.

5.4 Nachstechen Termine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen.
Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem ursprünglichen Tattoo Preis aus.

5.5 Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 4 -6 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.

5.6 Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, obwohl er sie als „gut“ befunden hat, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnungen in Rechnung zu stellen.

5.7 Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoo Preis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei,  6 Punkt ,10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.
Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.

 6. Terminabsprache und Bestätigung:

6.1 Bei Terminvereinbarungen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von € 50,-, die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird.

6.2 Wenn die geleistete Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Termin danach abgesagt wird, zahlen wir die Anzahlung nicht wieder aus. Die Anzahlung gilt dann weiterhin für einen neuen Termin. Bei einem Storno wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.

6.3 Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 2 Tage vor der Sitzung abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der Termin nicht mehr neu belegt werden kann. Des Weiteren wird bei einer erneuten Terminabsprache für dasselbe Tattoo die bereits geleistete Anzahlung für den ersten Termin nicht verrechnet.

6.4 Der Restbetrag ist am Tätowieren Tag fällig und ist nach dem Sitzungsende zu bezahlen.

6.5 Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispielsweise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung zu stellen.

7. Der Termin

7.1 Wir bitten darum, dass jeder Kunde pünktlich zum Termin erscheint.

7.2 Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung.

7.3 Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.

7.4 Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.

8. Begleitung zum Termin

8.1 Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin mitzubringen.

8.3 Kinder als Begleitperson sind nicht erlaubt.

9. Aktionen:

9.1 Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.

10. Gutscheine:

10.1 Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden.
Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

11. Bildrechte:

11.1 Die Tattoo Motive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits besorgt hat.

11.2 Selbstentworfene Tattoo Vorlagen sind Eigentum des Aura Tattoo Studios und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden.

11.3 Wenn wir das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt haben, machen wir davon vor Ort ein Foto, das wir für Werbezwecke verwenden dürfen. Der Kunde verzichtet mit der Zustimmung der AGBs auf die Rechte dieses Bildes.

12. Pflege des Tattoos:

12.1 Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von uns am Tätowieren Tag mit nach Hause. Die Pflegeanleitung ist auch online auf unserer Homepage (www.auratattoo.ink) einsehbar.

12.2 Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.

12.3 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.

12.4 Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.

12.5 Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „BlowOut“. „BlowOut“ bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier „verläuft“.

12.6 Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen.

13. Das Nachstechen

13.1 Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem Kunden bieten um eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.

13.2 Das Nachstechen ist im Preis wie bei Punkt 5 beschrieben ist, inkl. und somit innerhalb eines halben Jahres für den Kunden KOSTENLOS.

13.3 Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt genutzt wurde als von uns verschrieben und dadurch beispielsweise Farbverlust entstanden ist.

13.4 Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat, diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.

13.5 Wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird, bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei uns
nachstechen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde aber anteilig für das Nachstechen zahlen.

13.6 Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten Zeitaufwand zusammen.

14.  Die Fertigstellung des Tattoos

14.1 Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbrechen sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung von € 100,- einzufordern.

15. Datenschutz

15.1 Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Die Aura Tattoo Studio verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutz Klauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

16. Haftungsausschluss

16.1 Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständnis Erklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den Vertragsabschluss.

16.2 Aura Tattoo übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. Aura Tattoo haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach den Tatbestand der Körperverletzung – Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält Aura Tattoo so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen. 

16.3 Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Aura Tattoo Studio, Wiener Straße 18/1, 3133 Traismauer, Inhaber: Aura Melania Burcus, den Tattoo Artists sowie den Lieferanten des Aura Tattoo Studios geltend zu machen.

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